Anbieter prüfen immer dieselben sieben Punkte. Hier steht, was dahintersteckt, wo die Grenzen liegen – und was Sie tun können, wenn ein Kriterium bei Ihnen nicht erfüllt ist.
Die meisten Anbieter beginnen zwischen 100.000 und 500.000 € Jahresumsatz, spezialisierte Anbieter auch darunter. Der Grund ist Aufwand: Prüfung, Vertrag und laufende Abwicklung kosten unabhängig von der Größe. Unterhalb der Schwelle entscheiden Mindestgebühren, ob es sich noch rechnet.
Die meisten Anbieter kaufen Forderungen gegen Unternehmen und öffentliche Auftraggeber an. Rechnungen an Privatpersonen sind kein Ausschluss, aber die Ausnahme: Nur einzelne Anbieter bilden sie ab, weil Verbraucherschutz und Bonitätsprüfung hier anders laufen. Mischbetriebe können den B2B-Teil separat einreichen.
Verkauft werden kann nur, was geliefert und abgenommen ist. Abschlagsrechnungen nach VOB, Anzahlungen und laufende Projekte fallen bei den meisten Anbietern heraus. Für Bau und Anlagenbau gibt es spezialisierte Anbieter, die genau das abbilden.
Keine offenen Reklamationen, Gegenansprüche oder Abtretungsverbote im Kundenvertrag. Letzteres wird oft übersehen: Manche Auftraggeber schließen die Abtretung von Forderungen vertraglich aus – prüfen Sie das vorab in Ihren Rahmenverträgen.
Hängen 60 oder 80 Prozent Ihres Umsatzes an einem Kunden, wird die Auswahl kleiner und die Konditionen schlechter – das Risiko konzentriert sich. Einzelne Anbieter akzeptieren hohe Konzentration, wenn die Bonität dieses Kunden erstklassig ist.
Üblich sind bis zu 90 Tage. Längere Ziele sind machbar, führen bei manchen Anbietern aber zu höheren Gebührensätzen.
Geprüft wird nicht nur die Bonität Ihrer Kunden, sondern auch Ihre eigene. Factoring ist ein Liquiditätsinstrument für gesunde Betriebe, keine Sanierungsfinanzierung – auch wenn einzelne Anbieter Sondersituationen begleiten.
Eine Absage ist selten ein Urteil über Ihr Unternehmen. Meist passt nur das Raster nicht – und Raster unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter erheblich.
Zweitmeinung einholenDer Anbieter startet erst oberhalb Ihrer Größe. Andere Anbieter beginnen deutlich früher.
Zu viel Umsatz auf einem Kunden. Spezialisten bewerten das anders, wenn die Bonität stimmt.
Master-Vendor-Konstruktionen, Gutschriftverfahren oder Sammelrechnungen passen nicht in jedes System.
Abschläge, Teilleistungen, Wartungsverträge mit Vorauszahlung – hierfür braucht es spezialisierte Anbieter.
Manche Anbieter schließen ganze Branchen aus – oft gerade die, für die andere sich spezialisiert haben.
Der Kundenvertrag untersagt die Abtretung. Manchmal lässt sich das mit dem Auftraggeber klären.
Für die erste Einschätzung genügen wenige Eckdaten. Was danach nötig ist, hängt vom Umsatz ab – und ist oft weniger, als Sie erwarten.
Angaben zum Umsatz sowie ein paar Eckdaten zu Ihrem Unternehmen und zum Ansprechpartner. Mehr braucht es für die erste Einschätzung nicht.
Bei kleinerem Umsatz meist nur ein Mustergeschäftsvorfall: eine typische Rechnung mit dem dazugehörigen Auftrag und Leistungsnachweis – damit der Anbieter sieht, wie Ihr Geschäft abläuft. Bei höheren Summen zusätzlich Jahresabschluss und BWA.
Legitimation der Geschäftsführung. Je nach Fall zusätzlich eine offene-Posten-Liste und Angaben zu bestehenden Sicherheiten bei Ihrer Hausbank.
Die Einschätzung dauert zwei Minuten und kostet nichts. Auch ein klares Nein ist ein Ergebnis.
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